Ihre Lohnsteuer ist mehr als ein Abzug auf der Gehaltsabrechnung. Richtig geprüft wird daraus ein Guthaben. Wir analysieren Ihr Steuerkonto wie ein Portfolio und holen zu viel gezahlte Beträge aus diesem und dem vergangenen Jahr zurück.
Als Angestellter sind Ihre abziehbaren Werbungskosten stark begrenzt. Ihr Einkommen wird hoch besteuert – und ein großer Teil Ihres Geldes „liegt" beim Finanzamt.
Sie finden diesen Wert auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Grobe Orientierung über zwei Jahre (laufendes Jahr + Vorjahr) – die tatsächliche Höhe prüfen wir individuell anhand Ihres Steuerbescheids.
Im kostenfreien Erstgespräch sehen wir anhand Ihres letzten Steuerbescheids, wie hoch Ihre Einkünfte und Ihre Steuerlast sind – und was realistisch machbar ist.
Wir zeigen Ihnen den konkreten Weg: eine eigene gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG) mit vorgezogener Abschreibung über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG).
Das Gewerbe vermietet z. B. Fahrzeuge an Ihre eigene GmbH – echte Einnahmen, fremdübliche Fahrzeugkosten. Die zurückgeholte Steuer bleibt bei Investition bei Ihnen.
Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Wer neben seinem Gehalt (§ 19) eine echte gewerbliche Tätigkeit (§ 15) aufbaut, schafft eine eigene Sphäre für Betriebsausgaben. Über den Investitionsabzugsbetrag lässt sich eine Abschreibung vorziehen, die den Gewinn dieser Tätigkeit ins Minus bringt.
Dieser Verlust wird mit Ihren laufenden Einkünften verrechnet – dadurch entsteht die Erstattung für das laufende Jahr, per Verlustrücktrag auch für das Vorjahr. Investieren Sie anschließend z. B. in ein Fahrzeug, wird Ihnen zusätzlich die gesamte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) aus der Anschaffung ausgezahlt. Das Fahrzeug hätten viele ohnehin angeschafft – jetzt arbeitet es steuerlich für Sie.
In 30 Minuten sehen wir, ob und in welcher Höhe der Ansatz für Sie funktioniert. Bringen Sie einfach Ihren letzten Steuerbescheid mit.