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ELITE CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH Kostenfreies Erstgespräch
Für GmbH-Geschäftsführer & hoch besteuerte Angestellte

Beim Finanzamt liegt noch ein wertvolles Asset. Wir machen es zu einem Wertpapier für Sie.

Ihre Lohnsteuer ist mehr als ein Abzug auf der Gehaltsabrechnung. Richtig geprüft wird daraus ein Guthaben. Wir analysieren Ihr Steuerkonto wie ein Portfolio und holen zu viel gezahlte Beträge aus diesem und dem vergangenen Jahr zurück.

Für wen das gedacht ist

Passt das zu Ihnen?

Das sind unsere Mandanten

  • GmbH-Geschäftsführer mit hohem Gehalt
  • Angestellte mit hoher Lohnsteuer (Einkünfte aus § 19 EStG)
  • Monatliche Lohnsteuer ab ca. 1.500 €
  • GmbH-Gesellschafter mit Gewinnausschüttung (Kapitalertragsteuer)
  • Noch kein eigenes Gewerbe – der Effekt ist dann am größten

Ihre heutige Lage

Als Angestellter sind Ihre abziehbaren Werbungskosten stark begrenzt. Ihr Einkommen wird hoch besteuert – und ein großer Teil Ihres Geldes „liegt" beim Finanzamt.

  • Kaum Gestaltungsspielraum bei § 19
  • Hohe monatliche Lohnsteuer-Belastung
  • Bereits gezahlte Steuern aus Vorjahren „unerreichbar"
Ihr Potenzial in 10 Sekunden

Wie viel Steuer könnten Sie zurückholen?

Sie finden diesen Wert auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Grobe Orientierung über zwei Jahre (laufendes Jahr + Vorjahr) – die tatsächliche Höhe prüfen wir individuell anhand Ihres Steuerbescheids.

Mögliches Rückhol-Potenzial
36.000 €
Laufendes Jahr18.000 €
Vorjahr (Rücktrag)18.000 €
+ Mehrwertsteuer aus Anschaffungwird ausgezahlt
Jetzt prüfen lassen
So läuft es ab

In drei Schritten zu Ihrer Erstattung

1. Steuerbescheid mitbringen

Im kostenfreien Erstgespräch sehen wir anhand Ihres letzten Steuerbescheids, wie hoch Ihre Einkünfte und Ihre Steuerlast sind – und was realistisch machbar ist.

2. Wir prüfen & rechnen

Wir zeigen Ihnen den konkreten Weg: eine eigene gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG) mit vorgezogener Abschreibung über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG).

3. Umsetzen

Das Gewerbe vermietet z. B. Fahrzeuge an Ihre eigene GmbH – echte Einnahmen, fremdübliche Fahrzeugkosten. Die zurückgeholte Steuer bleibt bei Investition bei Ihnen.

Das Prinzip kurz erklärt

Eine zweite „Steuer-Identität" – legal genutzt

Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Wer neben seinem Gehalt (§ 19) eine echte gewerbliche Tätigkeit (§ 15) aufbaut, schafft eine eigene Sphäre für Betriebsausgaben. Über den Investitionsabzugsbetrag lässt sich eine Abschreibung vorziehen, die den Gewinn dieser Tätigkeit ins Minus bringt.

Dieser Verlust wird mit Ihren laufenden Einkünften verrechnet – dadurch entsteht die Erstattung für das laufende Jahr, per Verlustrücktrag auch für das Vorjahr. Investieren Sie anschließend z. B. in ein Fahrzeug, wird Ihnen zusätzlich die gesamte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) aus der Anschaffung ausgezahlt. Das Fahrzeug hätten viele ohnehin angeschafft – jetzt arbeitet es steuerlich für Sie.

Broschüre mit Organigramm ansehen Als PDF herunterladen

Kostenfrei & unverbindlich

Erstgespräch vereinbaren

In 30 Minuten sehen wir, ob und in welcher Höhe der Ansatz für Sie funktioniert. Bringen Sie einfach Ihren letzten Steuerbescheid mit.

Was wir dafür brauchen: Ihren letzten Einkommensteuerbescheid – daraus lesen wir Ihre Einkünfte und Ihre Steuerlast des Vorjahres ab. Danach sagen wir Ihnen, welche weiteren Unterlagen nötig sind.
ELITE CONSULTA – Kanzlei in Berlin
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Hinweis: Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Der Rechner liefert eine grobe, unverbindliche Orientierung – kein garantiertes Ergebnis.